Aktuelle Information
Elterninformationen zum Thema raufen und rangeln 31.03.2022
Werte Eltern, immer wieder ist zu beobachten, dass die Kinder sich gerne raufen, den Körperkontakt suchen und ihre Kräfte messen.
Es sind entwicklungsbedingte wichtige Prozesse, die ausgefochten werden und den Kindern bei der Entwicklung der Sozialkompetenzen helfen.
Nur sind diese Situationen für Außenstehende schwer zu beurteilen und auszuhalten (gerade für Eltern und Großeltern).
Deshalb haben wir uns mit diesem Thema eingehend fachlich beschäftigt, um einen adäquaten Umgang für das Raufen und Rangeln zu finden.
Die Kinder wurden intensiv mit in die Erarbeitung von Rauf- und Rangelregeln einbezogen. Sie haben Festlegungen getroffen, die Konsequenzen festgelegt und die Verbote erarbeitet.
Wir möchten auch Ihnen, liebe Eltern, Einblicke in die Fachlichkeit geben und Ihnen erklären, warum das Raufen und Rangeln unter den folgenden Festlegungen bei uns im Hort erlaubt ist.
Rauf und- Rangelregeln
Wofür ist raufen, ringen und rangeln gut?
Für die Entwicklung folgender Kompetenzen:
- Selbstvertrauen, Sozialkompetenzen
- Frusttoleranz wird erhöht
- Vertrauen in sich und andere wird gefördert bzw. stabilisiert
- Gewinn von Kooperationsfähigkeiten
- sammeln von Kommunikationserfahrungen
- sie erfahren Respekt und Anerkennung
- sie können sich auspowern
- entwickeln mit Freude an der Bewegung ihre Motorik
- Konzentrationssteigerung
- nehmen Körperkontakt auf, akzeptieren ihn = positive Körpererfahrungen
- eigene Stellung in der Peergroup finden
- testen Grenzen aus
- testen der eigenen Kraft
Regelfindung
- geeigneten Ort mit entsprechender Kennzeichnung festlegen
- hakeln ist erlaubt
- Einer gegen Einen
- Stopp ist Stopp
- Einer liegt am Boden = Kampfende
- Einmischung von Erwachsenen nur durch die Erzieher, bei Verstoß gegen die Rangelregeln
- es rangeln gleichaltrige Kinder gegeneinander
- es wird nur mit dem Körper gekämpft
- es wird an einem vorgeschriebenen Ort gerangelt und gekämpft
- Rangelplatz: zwischen den Bäumen auf der Wiese vor dem Bolzplatz
Verbote / Beachtung körperlicher Unversehrtheit
- Kopf, Hals, Unterbauch / Genitalien werden nicht berührt
- Faustschläge
- kratzen, beißen, Haare ziehen, spucken, kneifen, würgen, treten oder den Kopf auf die Erde drücken
- Beleidigungen
- Faustschläge oder Ohrfeigen sind absolut tabu
Verstöße gegen die Rangelregeln ziehen eine Woche Rangelverbot nach sich.
Alle Regeln und Konsequenzen wurden in Zusammenarbeit mit allen Kindern des Hortes besprochen, erarbeitet und festgelegt.
Abschließend wurden die Kinder darüber belehrt.

Hort so aktiv Lübbenau, den 24.2.2022
K. Müller
Otto – Grotewohl – Straße 10
03222 Lübbenau

Wir suchen interessierte neue Elternsprecher !
Wenn Sie Interesse haben dann sprechen Sie uns an.
Mit den besten Grüßen Leitung und Team Hort so aktiv
Wichtig ist, dass Sie "Gehzeiten" schriftlich im Hortheft vermerken, auch wenn Ihr Kind zu einer bestimmten Uhrzeit das Schulgebäude allein verlassen soll, weil Sie es vor dem Gelände erwarten. Dies betrifft besonders die jüngeren Kinder, ohne Einwilligungserklärung schicken wir die Kinder nicht unbeaufsichtigt auf den Schulhof. Wir wollen die Sicherheit Ihrer Kinder wahren, aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass sich Ihr Kind beim Gehen immer verabschiedet. Bitte achten Sie verstärkt darauf und informieren
Sie über die Gepflogenheiten auch andere abholende Personen.
Mit freundlichen Grüßen
das Team vom Hort so aktiv
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Aktuelles Hygienekonzept
Stand 10.3.2021
Ergänzung des Hygienekonzept Hort so aktiv, Bestimmungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona - Virus
Allgemeines:
ln Anlehnung zum Hygieneplan der Werner - Seelenbinder - Grundschule haben wir folgende Ergänzungen zu unserem Hygieneplan aufgenommen. ln diesen Ergänzungen werden alle Vorschriften der aktuellen Verordnungen beachtet und sind mit dem Hygieneplan der Schule abgestimmt.
Maskenpflicht
Laut Vorschrift, werden die MNB im gesamten Schulgebäude getragen. Auf dem Außengelände, gilt nur für das Personal der Schule und des Hortes, können die MNB mit einem Abstand von 1,5 m zu den Kindern und anderen Erziehern abgesetzt werden. Sobald sich ein Kind oder Mitarbeiter nähert müssen die Masken sofort getragen werden. Im Umgang mit Eltern und anderen Personen ( z. B. Lehrer) wird generell eine MNB getragen.
Eltern, abholende Personen und Besucher des Hortes müssen generell mit Betreten des Schulhofes eine MNB während des Aufthaltes im Schul - und Hortbereich tragen und dürfen diese nicht absetzen.
Handhygiene, Hautschutz
Das Personal ist dazu angehalten sich in regelmäßigen Abständen die Hände gründlich zu waschen, insbesondere nach einem Hautkontakt mit den Kindern. Die Hände sind zusätzlich zu desinfizieren, wenn man mit Ausscheidungen oder Körperflüssigkeiten in Kontakt gekommen ist. Hautpflegemittel sind vorhanden, um einen anschließenden Schutz vornehmen zu können.
Handhygiene bei den Kindern, Nies - und Hustenetikette
Einmal pro Woche werden die Kinder über das richtige Händewaschen und die Nies - und Hustenetikette belehrt.
Reinigung der Kontaktflächen
Die Reinigung der Kontaktflächen wird von der Reinigungsfirma durchgeführt. Die Tischflächen werden zusätzlich von den Erziehern einmal täglich gereinigt. Spielzeuge dürfen zwischen den Gruppen nur nach vorheriger Desinfektion getauscht werden. Spielzeug von zu Hause darf vorläufig nicht mitgebracht werden.
Sollte es erforderlich sein, neue Gruppen zu bilden, müssen Arbeitsmaterialien, Gegenstände und Spielsachen vorher desinfiziert werden.
Bringen und Holen, Elterngespräche
Die Eltern bzw. Angehörige der Kinder dürfen das Schulhaus zum Bringen und Holen nicht betreten. Tür - und Angelgespräche sind mit einem ausreichenden Abstand zu führen. Elterngespräche sind vorrangig telefonisch zu führen. Dringende Elterngespräche sind unter den Hygieneauflagen zu führen, die Anwesenheit der Personen zu dokumentieren und im Anschluss ist der Raum gut zu lüften. Das Betreten von externen Personen ist auf die Notwendigkeit zu prüfen (Lieferanten).
Lüften
Stündlich ist ein 10 minütiges Stoßlüften in den Räumen durchzuführen.
Auftreten von Krankheitsanzeichen
Kinder mit Krankheitssymptomen sind immer einem Arzt vorzustellen. Sollten Symptome im Tagesverlauf auftreten sind die Kinder sofort abzuholen. Erzieher mit auftretender Symptomatik beenden ihren Dienst und melden sich beim Hausarzt. Typische Symptome siehe Anhang.
Bei Covid -19 Fällen innerhalb der Familie darf das Kind nicht betreut werden.
Wenn ein Familienmitglied auf sein Testergebnis wartet, weil es Kontakt zu einer infizierten Person hatte, darf das Kind weiterhin in die Einrichtung.
Singen und Musizieren ist verboten
Räume, Wegeführung und Pausengestaltung
Räume werden entsprechend der Betriebserlaubnis genutzt. Alle Wege der Kinder sind so kurz wie möglich zu gestalten, dass wenn eine Begegnung untereinander stattfindet, diese so kurz sind, dass eine Kontaktverfolgung im Sinne des lnfektionsgeschehens, vernachlässigt werden kann.
Verunreinigte Sanitäranlagen sind sofort zu säubern.
Die Kindergruppen gehen zu unterschiedlichen Zeiten und mit ausreichend Abstand essen. Das Vesper wird ebenfalls getrennt voneinander eingenommen.
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