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Otto-Grotewohl-Str. 10
03222 Lübbenau

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Allgemeine Informationen

Laden Sie unter folgendem Link unsere Info-Fibel herunter:
Info-Fibel

 

Um einen guten Schulablauf für Ihr Kind zu unterstützen, beachten Sie bitte folgende Inhalte:

  1. Urlaubsreisen müssen in den Schulferien geplant werden.

  2. Zensuren müssen von Eltern unterschrieben werden.

  3. Das Hausaufgabenheft ist stets so einzurichten, dass mindestens eine Woche im Voraus der Stundenplan und das Wochendatum vorgetragen sind.

  4. Änderungen von Adressen und Telefonnummern müssen umgehend der Schule bekannt gegeben werden.

  5. Wandertage, Projekttage, Theaterbesuche u. ä. sind Unterricht in anderer Form und daher Pflicht (trotz finanziellen Eigenanteils)

  6. Schulbücher sind Leihgaben und müssen bei selbst verschuldeten Schäden anteilig bezahlt werden. Bei Erhalt der Bücher: Umschläge niemals einkleben! Sorgfältige Kontrolle und eventuell entdeckte Schäden sofort melden.

  7. Für Hefte, Hefter, Hausaufgabenheft, Federtasche u. ä. müssen Eltern sorgen. Hinweise erteilen gern die Klassen- und Fachlehrer.

  8. Mobiltelefon, MP3-Player u. ä. haben in der Schule nichts zu suchen! Das Handy muss, wenn vorhanden, ausgeschaltet sein und in der Schultasche bleiben. Keine Haftungsübernahme bei Schäden!

  9. Arztbesuche (z. B. Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt u. ä.) sollen möglichst außerhalb der Unterrichtszeit liegen.

 

Krankheit

  1. Eltern melden bis 8 Uhr am gleichen Tag telefonisch ab. Nach Genesung erfolgt die schriftliche Entschuldigung (Zeitraum, Begründung, Unterschrift eines Erziehungsberechtigten und das Datum). Eine ärztliche Bescheinigung ist nur notwendig, wenn der Klassenleiter es verlangt, z.B. weil das Kind zu häufig fehlt.

  2. Meldepflichtige Erkrankungen - alle ansteckende Erkrankungen, auch Läuse - sind umgehend der Schule zu melden (Infektionsschutzgesetz)!

  3. Die Eltern achten darauf, dass das Kind verpasste Themen nachholt z.B. den Merkstoff von Mitschülern abkopieren und ins Heft/Hefter einkleben bzw. abheften, damit das Kind es dann lernen kann.

 

Schulwechsel

  1. schriftliche Abmeldung an der bisherigen Schule

  2. Die Sekretärin gibt den Eltern eine Umschulungskarte. Diese Karte in der neuen Schule abgeben.

  3. Die neue Schule fordert dann die Schülerunterlagen/-akte an.