Hausaufgaben-Konzept
Hausaufgabenkonzeption 2019/20
Schulkonferenz- Beschluss: 26.08. 2019 - nach erfolgter Vorlage und Diskussion in der Lehrerkonferenz und in der Elternkonferenz
Evaluation: Ende 2019/20
Rechtliche Grundlagen
Brandenburgisches Schulgesetz
Grundschulverordnung
VV- Schulbetrieb Abschnitt 1 Nr.5
VV- Leistungsbewertung
Ziele der Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen der nochmaligen Auseinandersetzung mit Gelerntem bzw. der gedanklichen und sächlichen Einstellung auf neue Inhalte; somit der Übung, Festigung und Anwendung des Gelernten oder der Vorbereitung neuer Themen.
Bewertungsrelevanz
Die Hausaufgabenerledigung spiegelt sich in der Einschätzung zum Arbeits- und Sozialverhalten auf dem Zeugnis in den Kategorien Lern- und Leistungsbereitschaft, Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit und Sorgfalt wieder.
Eine Bewertung der HA erfolgt nur, entsprechend der VV Leistungsbewertung, Abschnitt 2, Punkt 11, Absatz 2
„... Hausaufgaben können nur dann bewertet werden, wenn
a) die zu erbringenden Schülerleistungen in der Schule dargeboten werden,
b) die zu erbringenden Schülerleistungen zum Gegenstand einer Leistungserhebung gemacht
werden,
c) die zu erbringenden Schülerleistungen auf andere Weise eindeutig zugeordnet werden können
oder
d) die mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Note
berücksichtigt wird....“
Die Eltern
Die Schaffung von sächlichen Voraussetzungen zur Erledigung der Hausaufgaben und deren Überwachung und Unterstützung liegt in der Verantwortung der Eltern. Je nach Alter und Lernbedarf ist das Kind bei der HA-Erledigung mehr oder weniger intensiv zu begleiten. Vor allem bei mündlichen HA kann der Zeitaufwand dabei stark schwanken.
Kann eine Aufgabe nicht gelöst werden, weil das Gelernte nicht verstanden wurde, dann kann diese Aufgabe abgebrochen werden. Eine Information an den Fachlehrer erfolgt dazu im HA-Heft. (gilt auch im Hort)
Die Lehrer
Inhalt und Umfang der schriftlichen HA sind so festzulegen und vorzubereiten, dass sie von den Kindern in angemessener Zeit (VV Schulbetrieb) angefertigt werden können:
1./2.Klassen ca. 30 min
3./4.Klassen ca. 45 min
5./6.Klassen ca. 60 min pro Tag
Hausaufgaben sind von der LK im Klassenbuch einzutragen. In den Klassen 1-3 sichert der Lehrer das richtige Eintragen durch einen Vermerk an der Tafel ab.
Vom Freitag direkt zum Montag, über Feiertage, über die Ferien und an Tagen mit „Hitzefrei“ werden keine HA direkt zum nächsten Schultag erteilt.